G.2 Qualifikation
Die Qualifikation ist nur an den Reiter gebunden und nicht an das Pferd. Jeder Reiter muss mit einem 30 km – Ritt beginnen. Nach erfolgreichem Abschluss von mindestens einem 30 km – Ritt und einem 50 km – Ritt sind alle Distanzen frei. Ein erfolgreich abgeschlossener WWI – Ritt (wettbewerbsmäßiger Wanderritt des IPZV) berechtigt zur Teilnahme am 50 km – Ritt.
G.4.1 Die Kurzkontrolle (Spot-Check)
Sie ist eine Radarfalle für die Reiter und wird nach Ermessen der Tierärzte durchgeführt. Höchste PA-Werte sind: 18 Puls – 18 Atmung in der Viertelminute. Wenn der Reiter in die Kurzkontrolle kommt, muss er die Zeit sofort auf seiner Checkkarte eintragen lassen und sich spätestens nach 10 Minuten ohne Aufruf zur PA – Kontrolle melden. Die Strafzeiten betragen jeweils 10 Minuten. Spätestens nach 30 Minuten muss das Pferd die erforderlichen PA – Werte aufweisen, sonst erfolgt die Disqualifikation
G.4.2 Die Langkontrolle
Ort und Dauer der Langkontrolle ist dem Reiter bekannt. Beim Einreiten in den Lang – Check wird auf den Karten die Zeit eingetragen. Nach einer in der Ausschreibung festgelegten Zeit muss der Reiter sich unaufgefordert zur Kontrolle melden. Höchstwerte nach der angegebenen Frist: 15 Puls – 10 Atmung in der Viertelminute. Nach dreimaligen Strafzeiten von je 10 Minuten – Ausscheiden des Reiters. In der Regel dauert eine Langkontrolle eine Stunde, Tierarztkontrolle nach einer halben Stunde. Bei jeder Kontrolle wird das Pferd vom Tierarzt beurteilt und kann jederzeit aus dem Ritt gezogen werden.
G.4.3 Die Endkontrolle
Sie wird eine halbe Stunde nach dem Einlauf des Pferdes durchgeführt. Die Werte: 15 Puls – 10 Atmung wie in den Langkontrollen sind vorgeschrieben. Bei allen Ritten können die Pferde nach der Endkontrolle noch einmal von dem Tierarzt zur Vorstellung angefordert werden. Die Zeitspanne für diese Nachuntersuchung liegt im Ermessen des Tierarztes.